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Verpackungsverordnung

Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019: Ihre Pflichten


Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen in Kraft getreten, kurz: Verpackungsgesetz. Es ersetzt die bisher gültige Verpackungsverordnung von 1991.


Wenn Sie als Hersteller oder Händler Waren in Umlauf bringen, deren Verpackungen vom Endverbraucher als Abfall entsorgt werden, sind Sie im Rahmen des Verpackungsgesetzes für die Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen verantwortlich. Unsere Waren sind nicht lizensiert.


In der Praxis übernimmt diese Aufgaben eines der dualen Systeme, beispielsweise der Grüne Punkt. Dazu müssen Sie sich jedoch bei der hierfür eingerichteten Zentralen Stelle (LUCID) registrieren, die erforderlichen Angaben zu den von Ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen an sie übermitteln und Ihre Verpackungen bei einem der dualen Systeme lizenzieren.


Auf Wunsch übernimmt IBB Packaging Solutions GmbH für Sie die Lizenzierung der Verpackungen, die Sie von uns beziehen. In diesem Fall führen wir auch die Entsorgungskosten an das entsprechende duale System ab. In jedem Fall bleiben Sie jedoch verpflichtet, beim Verpackungsregister der Zentralen Stelle Ihre in Umlauf gebrachten Verpackungen zu melden.


Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter Tel.: 030/ 9367 4703 oder E-Mail: info@ibbpack.com